Lehrgangsgebühr:
Teile I – II 5.575,00 €
Teile III – IV 1.775,00 €
Lernmittelkosten: Die Kosten für Lehr-Bücher etc. richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Förderung: Dieser Lehrgang ist gemäß der BAföG-Richtlinien förderfähig. Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Ausführliche Infos zum Meister-BAföG finden Sie –> hier …
Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung Augenoptikergeselle / in sind oder einen anderen Handwerksmeistertitel besitzen. Es ist keine Gesellenzeit erforderlich.
Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen Handwerkskammerprüfungsausschuss.
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gibt keine Anmeldefrist.