Lehrgang Hörakustikermeister/in in Teilzeit
Teilzeitlehrgang
Teilzeitlehrgang Teil I+II
Lehrgangsdauer: 5 Monate
Unterricht: 10 Wochenenden Freitag – Sonntag
- Dieser Lehrgang ist sowohl für Augenoptikermeister/-innen konzipiert, die keine Gesellenprüfung im Hörakustikerhandwerk absolviert haben, als auch für Hörakustikergesellen/-innen und bereitet auf die Teile I+ II/ Fachpraxis und Fachtheorie der Meisterprüfung in Hörakustiker-Handwerk vor
- Vermittelt werden in 14-tägigen, intensiven Unterrichtsblöcken alle fachtheoretischen und praktischen Kenntnisse, die für die Berufspraxis eines Hörakustikermeisters/in erforderlich sind.
- Die Lehrgangsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Meisterprüfungsberufsbild für Hörakustiker.
- Für AugenoptikermeisterInnen ist keine erneute Prüfung in den Teilen III und IV (betriebswirt-schaftliche und rechtliche Grundlagen, Berufs- und Arbeitspädagogik) erforderlich.
- Für HörakustikergesellenInnen, die Teil III und IV noch nicht abgelegt haben, bieten wir diesen Lehrgang ebenfalls in berufsbegleitender Form an.
Termin
Lehrgangsbeginn: 15. Januar 2021
Lehrgang-Ende: 23. Mai 2021
Unterricht: 10 Wochenenden
Freitag – Sonntag: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Weitere Termine:
Lehrgangsbeginn: 16. Juli 2021
Lehrgang-Ende: 12. Dezember 2021
Unterricht: 10 Wochenenden
Freitag – Sonntag: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus.
Lehrgangsgebühr: 5.300,00
Lernmittelkosten: die Kosten für Lehr-Bücher etc. richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Förderung: Dieser Lehrgang ist gemäß der BAföG-Richtlinien förderfähig. Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Ausführliche Infos zum Meister-BAföG finden Sie –> hier …
Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung Hörakustiker/in sind oder einen anderen Handwerksmeistertitel besitzen. Es ist keine Gesellenzeit erforderlich.
Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen Handwerkskammerprüfungsausschuss.
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gibt keine Anmeldefrist.