Mehr Geld für berufliche Fortbildung ab 2020

Wer sich zum Handwerksmeister/in weiterbilden will, wird ab August 2020 noch besser unterstützt.
Laut Gesetzentwurf zum Aufstiegs-BAföG soll es folgende Verbesserungen geben:

  • Einkommensunabhängig:
    50% Zuschuss zu Lehrgangs-und Prüfungskosten (bisher 40%)
    50% als zinsgünstiges Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mit mehr Erlass- und Stundungsmöglichkeiten
  • Einkommensabhängig:
    100% Unterhaltszuschuss (bisher 50%)
    100% Unterhaltsbeitragszuschuss pro Kind und Ehepartner
    (bisher max. 50%)

50 % staatlicher Zuschuss für alle unsere Meisterlehrgänge !