Lehrgangsgebühr: 1.800 Euro
Lernmittelkosten: Die Lehrbücher richten sich nach den Vorgaben der prüfenden HWK.
Förderung: Dieser Lehrgang ist gemäß der BAföG-Richtlinien förderfähig. Die Antragsstellung sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Ausführliche Infos zum Meister-BAföG finden Sie –> hier …
Zulassung: Zur Meisterabschlussprüfung sind alle zugelassen, die zum Zeitpunkt der Prüfung Geselle/in in einem Handwerk sind. Es ist keine Gesellenzeit erforderlich.
Abschlussprüfung: Die Abnahme der anerkannten Meisterprüfung nach Lehrgangsende erfolgt durch einen Handwerkskammerprüfungsausschuss.
Anmeldung: Die Lehrgangsplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gibt keine Anmeldefrist.